Stellungnahme zu Notfallregister

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie über den Umgang mit Anfragen zur Nutzung von sogenannten Notfallregistern informieren. Das Thema wurde in den letzten Tagen in Bezug auf die Vorbereitung der Maßnahmen bei einem möglichen Ausfall der kritischen Infrastruktur (KRITIS), in verschiedenen Arbeitsgruppen auf Landesebene behandelt. Ein Beispiel hierfür ist die private Initiative www.notfallregister.eu .

Der diesbezüglichen Stellungnahme des HMdIS schließen wir uns an, sodass an uns (z.B. Zentrale Leitstelle / Rettungsdienstträger) gerichtete Anfragen entsprechend ablehnend behandelt werden, da die damit verbundene Erwartungshaltung nicht gedeckt werden kann.

Nachfolgend die Stellungnahme des HMdIS mit der Bitte um Kenntnisnahme:

„Wie uns bekannt wurde, wird im Internet eine Seite beworben, die Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen Unterstützung durch die Feuerwehren im Not- und Katastrophenfall verspricht, sofern sich diese zuvor auf der entsprechenden Seite mit ihren Daten registriert haben. Das Projekt „Notfallregister“ wurde auf private Initiative eines Berliner Vereins initiiert und ist unter dem Link http://www.notfallreqister.eu zu erreichen. Der Registrierungsprozess erfolgt von den Betroffenen selbst und auf freiwilliger Basis.
Die Seite erweckt auf den ersten Blick einen offiziellen Eindruck und suggeriert dem angesprochenen Personenkreis, dass Leitstellen bei Bedarf auf die Daten zugreifen wurden, um im Katastrophenfall gezielt individuelle Unterstützung anbieten zu können. Dazu sollen sich auch Leitstellen bei der Seite registrieren. Die Etablierung einer solchen Internetseite laut der Senatsverwaltung für Inneres nicht mit den lokalen Sicherheitsbehörden abgestimmt und es gab zudem auch keinen fachlichen Austausch mit den Innenministerien der Länder. Auch die Berliner Feuerwehr und die Polizei Berlin nutzen das Portal nicht. Darüber hinaus bestehen dort Bedenken hinsichtlich des nicht sicher zu gewährleistenden Schutzes personenbezogener Daten mit Gesundheitsbezug.

Für das Land Hessen ist eine offizielle Nutzung ebenfalls nicht vorgesehen.
Mögliche Anfragen in Ihrem Zuständigkeitsbereich sollten klarstellend beantworten, dass bei Betroffenen nicht die falsche Erwartung geweckt werden soll, dass mit der Registrierung auch tatsachlich eine Berücksichtigung dieser Personen seitens der Feuerwehr oder Polizei im Einsatzfall erfolgen kann.
Die Nutzung des Portals durch die hessischen Leitstellen und Leitfunkstellen ist daher nicht zu empfehlen.“

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.